Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtZur steuerrechtlichen Behandlung der im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells von einem Kfz-Händler zu leistenden Beteiligungsbeträge
Der Bundesfinanzhof hat zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines “Beteiligungsbetrags” des Kfz-Händlers zur Absicherung des Restwertrisikos durch den Hersteller im Rahmen des Leasing-Restwertmodells entschieden (Az. XI R 20/20).
Fraglich erschien, ob es sich bei den im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells zu zahlenden Beteiligungsbeiträgen um Verbindlichkeiten handelt, die im Rahmen von Neuwagengeschäften eingegangen werden oder ob diese Beträge den Anschaffungskosten des von der Leasinggesellschaft zurückerworbenen Fahrzeugs zuzurechnen sind.
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden “Beteiligungsbeträge” seien im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren. Der Bildung einer Verbindlichkeitsrückstellung in Höhe der beim Fahrzeugrückerwerb zu leistenden “Beteiligungsbeträge” stehe der Grundsatz der (Nicht-)Bilanzierung schwebender Geschäfte entgegen. Die streitgegenständliche Körperschaftsteuerfestsetzung erweise sich hier im Ergebnis als zutreffend.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 26.01.2023 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2023