Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtZur ertragsteuerlichen Behandlung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
Insolvenzanfechtungen wirken auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe des Insolvenzschuldners zurück. Zuflüsse aus Insolvenzanfechtung stellen keine nachträglichen Betriebseinnahmen im Zuflussjahr dar. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 8 K 1180/21).
Durch die Insolvenzanfechtung werde der Zustand hergestellt, der ohne die angefochtene Rechtshandlung bestanden hätte. Die Rückwirkung der Insolvenzanfechtung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe hänge nicht von ihren konkreten steuerlichen Auswirkungen im Jahr der Betriebsaufgabe ab.
Das Finanzamt habe im Streitfall die Zuflüsse aus den Insolvenzanfechtungen zu Unrecht als nachträgliche Betriebseinnahmen in den Streitjahren behandelt. Die Insolvenzanfechtungen wirken auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe im Kalenderjahr 2015 zurück. Die Zuflüsse aus der Insolvenzanfechtung stellen daher keine nachträglichen Betriebseinnahmen in den Streitjahren 2016 und 2018 dar.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 26.01.2023 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2023