Aktuelle News
Infothek
Zurück zur ÜbersichtVor Betriebsübergabe Übertragung des Betriebsgrundstücks - Versagung der Steuerbegünstigung für inländisches Betriebsvermögen nach § 13a ff. ErbStG
Das Finanzgericht München entschied zur Rechtmäßigkeit eines Schenkungsteuerbescheids (Az. 4 K 1481/22).
Voraussetzung für die Erlangung der Verschonungen von Betriebsvermögen nach §§ 13a ff. ErbStG ist, dass der Übertragende im Zeitpunkt der Übertragung Inhaber/Mitunternehmer des Unternehmensvermögens ist und der empfangende Unternehmer (nahtlos) Inhaber/Mitunternehmer des Unternehmensvermögens wird.
Für die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse (z. B. Unternehmereigenschaft) ist grundsätzlich die Situation am Besteuerungsstichtag maßgebend. Mithin ist der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG 2016 nur dann erfüllt, wenn der Erwerber Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt.
Die Schenkung eines Gaststättengrundstücks sei schenkungsteuerlich sofort ausgeführt, wenn die Beteiligten im notariellen Vertrag die Auflassung erklärt haben, der Schenker die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat und die Umschreibung später auch tatsächlich erfolgt. Wenn die Übertragung des Betriebs der Gaststätte zwar im gleichen notariellen Vertrag erfolge, aber ausdrücklich mit Wirkung erst für einen späteren Zeitpunkt, liege mangels zeitgleicher Übertragung von Grundstück und Gaststättenbetrieb keine einheitliche Übertragung von – nach § 13a ErbStG und § 13b ErbStG begünstigtem – Betriebsvermögen (Grundstück mit Gaststätte) vor, sondern hinsichtlich des Grundstücks eine – nicht nach § 13a ErbStG und § 13b ErbStG begünstigte – Grundstücksschenkung.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
E-Mail schreiben >
Büro- und Geschäftszeiten
Montag – Donnerstag
8:00 – 17:00 Uhr
Freitag
8:00 – 14:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Unsere Kanzlei-App
Im Apple AppStore oder im Google Play-Store "Meine Steuerberater-App" herunterladen. Servicecode 552350 eingeben.
Nun sind Sie immer von uns informiert!
Letzte Änderung: 12.09.2024 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2024