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Zurück zur ÜbersichtSteuertermine März 2021
Die Steuertermine des Monats März 2021 auf einen Blick.
Fälligkeit
Mittwoch, 10.03.2021
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer der Veranlagten – § 13a-Landwirte: ESt, KiESt
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
Ablauf der Schonfrist
Montag, 15.03.2021
- Einkommensteuer
- Kirchensteuer der Veranlagten – § 13a-Landwirte: ESt, KiESt
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Kirchenlohnsteuer
- Umsatzsteuer
Hinweis
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Achtung: Maßnahmen wegen Corona-Krise
Das Bundesfinanzministerium reagierte mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen. Im Einzelnen sehen diese u. a. wie folgt aus:
- Stundung der Steuerzahlungen
- Senkung von Vorauszahlungen
- Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beziehungsweise Säumniszuschläge
Hilfe und Rat zu Detailfragen erteilt Ihnen Ihr steuerlicher Berater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Steuerberater Dirk Wittmeier
Johannesstraße 32
40764 Langenfeld
Telefon 02173 - 9 04 38 0
Fax 02173 - 9 04 38 40
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Letzte Änderung: 11.09.2020 | © Steuerberater Dirk Wittmeier 2020